Zu den großen Fragen im Leben gehört: Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Wie kann ich meinen Nachlass gut und richtig einsetzen?
Klare Verhältnisse schafft da ein Testament, mit dem Sie Familienangehörige und wichtige Lebensbegleiter bedenken können, genauso aber auch gemeinnützige Vereine wie das Kinderhilfswerk Eine Welt (KHW).
Es gibt nicht wenige Menschen, die mit ihrem Nachlass nach dem eigenen Tod Gutes tun möchten - etwa durch eine Testamentsspende an eine gemeinnützige Organisation wie das KHW.
Sie wollen neben den direkten Nachkommen und Erben auch Kindern und Jugendlichen in Entwicklungs- und Schwellenländern nachhaltig etwas von dem Ertrag Ihrer Lebensleistung abgeben. Hierdurch soll sich für die jungen Menschen die Möglichkeit ergeben, zur Schule zu gehen oder eine schnelle und sichere Gesundheitsversorgung zu erleben, was vielfach in diesen Ländern nicht möglich ist.
Ein Testament sorgt dabei für klare Verhältnisse, wie ein Nachlass aufzuteilen ist. Es verhindert somit nicht nur jeglichen Streit unter den gesetzmäßigen Erben, sondern ermöglicht im Idealfall sogar, dass die Nachfahren an den Werten des Erblassers teilhaben können.
Sie überlegen, das Kinderhilfswerk Eine Welt mit einer Testamentsspende zu bedenken?
Für vertrauliche Gespräche gibt es dafür eine besondere Ansprechpartnerin beim KHW, die Sie jederzeit per Telefon oder E-Mail kontaktieren können: Frau Anna Kilian. Sie wird sich Ihrer Angelegenheit diskret und behutsam annehmen.
Anna Kilian I Telefon: 040 / 227 99 96 I Mobil: 0172 / 4012947
Mit Ihrer Testamentsspende haben Sie die Möglichkeit, nachhaltig und bleibend Gutes zu tun. Sie können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche die Schule besuchen können und Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Beides bleibt ihnen leider in unseren Projektländern oft immer noch verwehrt.
Vor einigen Jahren durften wir dank einer großzügigen Testamentsspende ein Gesundheitszentrum in Mali aufbauen. In den letzten Wunsch des Spenders waren die Familienmitglieder eingeweiht, er hatte seinen Nachlass unter Einbezug aller Beteiligten entsprechend geregelt. In Afrika war dann der Sohn des Erblassers dabei und hat das Gesundheitszentrum feierlich eröffnet. Das war für die Familie ein besonders schöner Moment, genau wie für das gesamte KHW-Team.
Helfen Sie dem Kinderhilfswerk Eine Welt e.V. auch schon lange und ist Ihnen ein bestimmtes Projekt dabei ans Herz gewachsen? Oder möchten Sie unsere Bildungs- und Gesundheitsprojekte in allen Projektländern auf breiter Basis unterstützen, sei es durch eine kleine oder größere Testamentsspende? All das ist möglich und bedarf nur einer sorgsamen Absprache.
Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft (siehe auch BGB §1924 & §1936). Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen gestalten, können ihn in Teilen oder zur Gänze auch an eine gemeinnützige Organisation wie das KHW spenden. Dafür ist der Wille des Erblassers eindeutig und rechtswirksam zu formulieren, womit von vornherein Streit unter den Erben vermieden werden kann.
Eine besonders sensible und schwierige Frage ist es dabei, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Was ist das rechte Maß für eine Spende per Testament? In der christlichen Tradition beispielsweise gibt es die Auslegung, einen (kleinen) Teil seines Hab und Guts an Bedürftige zu geben, etwa den berühmten „Zehnten“. Auch der Islam kennt eine ähnliche Regelung: Das Almosen-Geben (Zakat) gilt sogar als dritte Säule des Glaubens. Sicherlich lassen sich auch in anderen Kulturen ähnliche Empfehlungen finden.
Der Erblasser allein muss hier die richtige Balance finden – zum einen durch seine Testamentsspende Gutes tun, zum anderen aber die Ansprüche anderer Erben nicht zu sehr schmälern, um deren Groll zu vermeiden. Um diesen Punkt von vornherein nicht in den Nachlass hineinzutragen, kann die Spende auch schon vor Eintreten des Todes getätigt werden. Diese prämortalen Spenden sollten wie jegliche Form der Testamentsspende gezielt und behutsam mit den Fachkräften gemeinnütziger Organisationen wie dem KHW beraten werden.
Da es sich dabei um ein sehr sensibles Thema handelt, wird es beim Kinderhilfswerk Eine Welt mit besonderer Sorgfalt betreut.
Sie können absolut sicher sein, dass Ihre Nachlassspende bei uns in guten Händen ist. Als gemeinnützige Organisation ist das KHW im Fall einer Erbschaft und auch Schenkung steuerbefreit. So kommt Ihr Nachlass direkt und effizient dort an, wo sie helfen wollen: bei den Kindern und Jugendlichen in unseren Projektländern.
Wie es sich anfühlt, Gutes zu tun:
Unten sehen Sie das Gesundheitszentrum, das dank einer Testamentsspende in Mali gebaut werden konnte. Unser Vorstand Uwe Schmidt war zusammen mit dem Sohn des Spenders vor Ort. Ein sehr ergreifendes Ereignis.
Mit einem Testament können Sie über ihren Nachlass außerhalb des Pflichtteils nach eigenem Ermessen selbst bestimmen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Wichtig: Ein privates Testament muss vom Erblasser eigenhändig und handschriftlich verfasst werden, dann ist es auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Aufzuführen sind stets Name, Datum, Ort und die eigene Unterschrift. Wichtig sind zudem gute Lesbarkeit und Klarheit in der Formulierung.1
Solange ein Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er sein eigenhändig verfasstes Testament jederzeit ändern, auch wenn es beim Amtsgericht hinterlegt ist. Bei einem notariellen Testament geht das nur mit Hilfe eines Notars.
Neben Barvermögen können Sie auch Immobilien oder anderen dinglichen Besitz vererben, das KHW kümmert sich dann auf Wunsch um eine professionelle Weitverwendung.
Sie können – am besten in einem direkten Kontakt mit der Ansprechpartnerin des Kinderhilfswerks Eine Welt – genau bestimmen, welches oder welche Projekte mit Ihrem Nachlass unterstützt werden sollen.
Dieser Text wurde verfasst mit der Unterstützung von Thomas Zwicker.
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1. Generali, Wie man in drei Schritten ein Testament aufsetzt (abgerufen am 20. Februar 2023).
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