Ein älterer Mann blickt in die Ferne – mit der Hoffnung auf eine gute Zukunft.

Ihre Testmentsspende für das KHW

Unterstützen Sie unsere Projekte mit einer Nachlassspende

Viele Menschen möchten am Ende ihres Lebens Gutes tun, etwas Bleibendes hinterlassen und ihr Erbe einer gemeinützigen Oragnisation hinterlassen. Mit einer Testamentsspende oder einer Nachlassspende an das Kinderhilfswerk Eine Welt (KHW) legen Sie in Ihrem Testament fest, dass ein Teil oder Ihr gesamtes Erbe (hierbei kann es sich um Barvermögen oder auch dinglichen Besitz wie Immobilien handeln) unserer Organisation zugutekommen soll. So unterstützen Sie langfristig unsere Bildungs- und Gesundheitsprojekte und können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig stärken. Eine Testamentsspende muss dabei rechtssicher formuliert werden, damit sichergestellt wird, dass ihr Erbe auch entsprechend eingesetzt wird.

Wie kann Ihre Testamentsspende aussehen?

1. Informieren

Bei Ihrer Testamentsspende kann es sich entweder um eine projektgebundene Spende für den Bau einer Schule oder eines Gesundheitszentrums oder für ein laufendes Projekt oder um eine freie Spende handeln.

Freie - auch zweckungebundene genannt - Spenden helfen uns in besonderer Weise, denn wir können sie flexibel und effizient dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin und Vorständin Anna Kilian für genauere Informationen zu unseren Projekten und wie Sie diese mit einer Testementsspende unterstützen können. Einen Termin mit Frau Kilian können Sie unter der Telefonnummer 040/2279996 oder per E-Mail vereinbaren.

Das KHW unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in derzeit sieben Projektländern schwerpunktmäßig in Mali und Nepal mit Fokus auf Bildung, Gesundheit und Betreuung.

Neben dem Bau von Schulen und Gesundheitszentrum unterstützen wir laufende Projekte wie:

Jetzt unverbindlich mit Frau Kilian Kontakt aufnehmen!

Unterricht in der Primarschule Les Genies in Ruanda

Schüler beim Unterricht in der Primarschule in Ruanda.

2. Testament aufsetzen

Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse, um ihr Erbe aufzuteilen. Mit einem Testament können Sie über Ihr Erbe außerhalb des Pflichtteils nach eigenem Ermessen selbst bestimmen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Ziehen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt hinzu, um ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. Hierbei ist es wichtig, die begünstigte Organisation wie zum Beispiel das KHW und auch den Spendenzweck klar zu formulieren.

3. Familie informieren

Teilen Sie Ihren Familienangehörigen und Erben Ihre Entscheidung mit, um späteren Unklarheiten vorzubeugen. Es ist auch ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der die Einhaltung der letztwilligen Verfügung überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die Testamentsspende entsprechend den eigenen Vorstellungen realisiert wird.

4. Dokumente sicher aufbewahren

Bewahre Sie das Testament an einem sicheren Ort auf und hinterlegen Sie ggf. eine Kopie bei einer Vertrauensperson, ihren Erben oder dem Nachlassgericht.

Eine malische Mutter sitzt mit ihrem Kind bei einer Ärztin. Dort erhält das Kind eine Schluckimpfung.

Impfung in einem Gesundheitszentrum in Mali. Diese Einrichtungen sichern eine schnelle und effiziente medizinische Grundversorgung in ländlichen Gebieten.

5. Aktualisieren bei Bedarf

Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig und nehmen Sie Änderungen vor, wenn sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände ändern.

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer!

Der §13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) sieht vor, dass bei Zuwendungen an Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, die Abgabe der Erbschaftssteuer entfällt. So wird seitens des Gesetzgebers dafür gesorgt, dass das vererbte Vermögen vollumfänglich dem guten Zweck zugutekommt. Lassen Sie sich zu diesem Aspekt von einer Anwalts- oder Notarkanzlei beraten, der Ihre persönlichen Verhältnisse beurteilen kann.

Wie ein Nachlass Gutes bewirkt hat. Ein Beispiel aus Mali.

Sie können sich sicher sein, dass Ihre Testamentsspende bei uns in guten Händen ist. Wie Ihr Nachlass direkt und effizient dort ankommt, wo Sie helfen wollen, zeigt ein konkretes Beispiel aus Mali. Unten sehen Sie das Gesundheitszentrum in Kodougouni, das dank einer Testamentsspende gebaut wurde. Unser Vorstand Uwe Schmidt war zusammen mit dem Sohn des verstorbenen Spenders vor Ort. Ein sehr ergreifendes Ereignis.

Durch den Bau von Gesundheitszentren sogenannten CSCOMs erhalten die Menschen besonders Kinder und schwangere Frauen die Möglichkeit auf eine schnelle und effiziente Gesundheitsversorgung, welche gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht gegeben ist. Neben einer medizinischen Grundversorgung finden in den Zentren Impfungen statt und es gibt Beratungsangebote zu Themen wie kindergerechter Ernährung, Verhütung und Aufklärungen zur weiblichen Beschneidung.

Ein Gesundheitszentrum in Mali, welches mit Hilfe des Kinderhilfswerks Eine Welt errichtet werden konnte.

Das Gesundheitszentrum in Kodougouni wurde durch eine Testamentsspende gebaut.

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre Testamentsspende!

So unterstützen Sie unserer Projekte mit einer Testementsspende:

Mit Ihrer Testamentsspende haben Sie die Möglichkeit, nachhaltig und bleibend Gutes zu tun und Ihr Erbe, an unsere Organisation zu spenden. Sie können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen können und Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Beides bleibt ihnen in unseren Projektländern leider immer noch oft verwehrt.

FAQs

Warum ist es wichtig, ein Testament zu verfassen?

Mit einem Testament können Sie über ihr Erbe außerhalb des Pflichtteils nach eigenem Ermessen selbst bestimmen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.

Wie schreibt man ein Testament richtig?

Wichtig: Ein privates Testament muss vom Erblasser eigenhändig und handschriftlich verfasst werden, dann ist es auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Aufzuführen sind stets Name, Datum, Ort und die eigene Unterschrift. Wichtig sind zudem gute Lesbarkeit und Klarheit in der Formulierung.1

Wie ändere oder widerrufe ich das aufgesetzte Testament?

Solange ein Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er sein eigenhändig verfasstes Testament jederzeit ändern, auch wenn es beim Amtsgericht hinterlegt ist. Bei einem notariellen Testament geht das nur mit Hilfe eines Notars.

Was kann ich dem KHW als Testamentsspende zukommen lassen?

Neben Barvermögen können Sie auch Immobilien oder anderen dinglichen Besitz vererben, das KHW kümmert sich dann auf Wunsch um eine professionelle Weitverwendung.

Kann ich festlegen, für welches Projekt meine Spende eingesetzt wird?

Sie können – am besten in einem direkten Kontakt mit der Ansprechpartnerin bei Testamentsspenden Anna Kilian – genau bestimmen, welches oder welche Projekte mit Ihrem Erbe unterstützt werden sollen.


Wir haben die Informationen in diesem Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Sie ersetzen aber keine professionelle Beratung in Nachlassfragen durch ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei.

1. Generali, Wie man in drei Schritten ein Testament aufsetzt (abgerufen am 26. August 2024).

Ich beantworte gerne Ihre Fragen:

Anna Kilian

i

Anna Kilian

Vorständin & Projektleitung


Projekte

Unterstützen

Themen

Über uns

News

DE | EN | FR | ES

Schließen

Themen:

Bildung

Gesundheit

Nothilfe

Projektländer:

Argentinien

Ecuador

Mali

Nepal

Ruanda

Südafrika

Ukraine

Zurück

Spenden

Medizinische Sachspenden

Als Unternehmen helfen

Als Schule helfen

Testamentsspende

Spendenaktion starten

Weihnachtsspende verschenken

Mitglied werden

Zurück

Hintergründe

Kinderarbeit

Wofür spenden

Wie Sie spenden

Zurück

Das Kinderhilfswerk Eine Welt

Team

Transparenz

Chronik

Kontakt

Zurück

Neuigkeiten

Presse

Zurück

<

>

Seite durchsuchen:

sammelt im Hintergrund Daten seiner Nutzer. Sind Sie sicher, dass Sie die Website von aufrufen wollen?

Einverstanden

Ablehnen

Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und den Tracking-Dienst Google Analytics, um die Inhalte auf dieser Webseite zu optimieren. Über diese Einstellungen können Sie festlegen, ob Sie von Google Analytics erfasst werden wollen. Ohne Ihre explizite Zustimmung werden Sie nicht von Google Analytics erfasst. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Tracking erlauben

Ablehnen

Akzeptieren