Viele Menschen möchten am Ende ihres Lebens Gutes tun, etwas Bleibendes hinterlassen und ihr Erbe einer gemeinützigen Oragnisation hinterlassen. Mit einer Testamentsspende oder einer Nachlassspende an das Kinderhilfswerk Eine Welt (KHW) legen Sie in Ihrem Testament fest, dass ein Teil oder Ihr gesamtes Erbe (hierbei kann es sich um Barvermögen oder auch dinglichen Besitz wie Immobilien handeln) unserer Organisation zugutekommen soll. So unterstützen Sie langfristig unsere Bildungs- und Gesundheitsprojekte und können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig stärken. Eine Testamentsspende muss dabei rechtssicher formuliert werden, damit sichergestellt wird, dass ihr Erbe auch entsprechend eingesetzt wird.
Bei Ihrer Testamentsspende kann es sich entweder um eine projektgebundene Spende für den Bau einer Schule oder eines Gesundheitszentrums oder für ein laufendes Projekt oder um eine freie Spende handeln.
Freie - auch zweckungebundene genannt - Spenden helfen uns in besonderer Weise, denn wir können sie flexibel und effizient dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin und Vorständin Anna Kilian für genauere Informationen zu unseren Projekten und wie Sie diese mit einer Testementsspende unterstützen können. Einen Termin mit Frau Kilian können Sie unter der Telefonnummer 040/2279996 oder per E-Mail vereinbaren.
Das KHW unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in derzeit sieben Projektländern schwerpunktmäßig in Mali und Nepal mit Fokus auf Bildung, Gesundheit und Betreuung.
Neben dem Bau von Schulen und Gesundheitszentrum unterstützen wir laufende Projekte wie:
Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse, um ihr Erbe aufzuteilen. Mit einem Testament können Sie über Ihr Erbe außerhalb des Pflichtteils nach eigenem Ermessen selbst bestimmen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Ziehen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt hinzu, um ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. Hierbei ist es wichtig, die begünstigte Organisation wie zum Beispiel das KHW und auch den Spendenzweck klar zu formulieren.
Teilen Sie Ihren Familienangehörigen und Erben Ihre Entscheidung mit, um späteren Unklarheiten vorzubeugen. Es ist auch ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der die Einhaltung der letztwilligen Verfügung überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die Testamentsspende entsprechend den eigenen Vorstellungen realisiert wird.
Bewahre Sie das Testament an einem sicheren Ort auf und hinterlegen Sie ggf. eine Kopie bei einer Vertrauensperson, ihren Erben oder dem Nachlassgericht.
Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig und nehmen Sie Änderungen vor, wenn sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände ändern.
Der §13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) sieht vor, dass bei Zuwendungen an Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, die Abgabe der Erbschaftssteuer entfällt. So wird seitens des Gesetzgebers dafür gesorgt, dass das vererbte Vermögen vollumfänglich dem guten Zweck zugutekommt. Lassen Sie sich zu diesem Aspekt von einer Anwalts- oder Notarkanzlei beraten, der Ihre persönlichen Verhältnisse beurteilen kann.
Sie können sich sicher sein, dass Ihre Testamentsspende bei uns in guten Händen ist. Wie Ihr Nachlass direkt und effizient dort ankommt, wo Sie helfen wollen, zeigt ein konkretes Beispiel aus Mali. Unten sehen Sie das Gesundheitszentrum in Kodougouni, das dank einer Testamentsspende gebaut wurde. Unser Vorstand Uwe Schmidt war zusammen mit dem Sohn des verstorbenen Spenders vor Ort. Ein sehr ergreifendes Ereignis.
Durch den Bau von Gesundheitszentren sogenannten CSCOMs erhalten die Menschen besonders Kinder und schwangere Frauen die Möglichkeit auf eine schnelle und effiziente Gesundheitsversorgung, welche gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht gegeben ist. Neben einer medizinischen Grundversorgung finden in den Zentren Impfungen statt und es gibt Beratungsangebote zu Themen wie kindergerechter Ernährung, Verhütung und Aufklärungen zur weiblichen Beschneidung.
Mit Ihrer Testamentsspende haben Sie die Möglichkeit, nachhaltig und bleibend Gutes zu tun und Ihr Erbe, an unsere Organisation zu spenden. Sie können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen können und Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Beides bleibt ihnen in unseren Projektländern leider immer noch oft verwehrt.
Mit einem Testament können Sie über ihr Erbe außerhalb des Pflichtteils nach eigenem Ermessen selbst bestimmen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Wichtig: Ein privates Testament muss vom Erblasser eigenhändig und handschriftlich verfasst werden, dann ist es auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Aufzuführen sind stets Name, Datum, Ort und die eigene Unterschrift. Wichtig sind zudem gute Lesbarkeit und Klarheit in der Formulierung.1
Solange ein Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er sein eigenhändig verfasstes Testament jederzeit ändern, auch wenn es beim Amtsgericht hinterlegt ist. Bei einem notariellen Testament geht das nur mit Hilfe eines Notars.
Neben Barvermögen können Sie auch Immobilien oder anderen dinglichen Besitz vererben, das KHW kümmert sich dann auf Wunsch um eine professionelle Weitverwendung.
Sie können – am besten in einem direkten Kontakt mit der Ansprechpartnerin bei Testamentsspenden Anna Kilian – genau bestimmen, welches oder welche Projekte mit Ihrem Erbe unterstützt werden sollen.
Wir haben die Informationen in diesem Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Sie ersetzen aber keine professionelle Beratung in Nachlassfragen durch ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei.
1. Generali, Wie man in drei Schritten ein Testament aufsetzt (abgerufen am 26. August 2024).
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