Wissen Sie, dass Sie Ihre Spende für das KHW einfach und unkompliziert von der Steuer absetzen können? Eine Spende, auch Zuwendung genannt, ist nach §10b EStG steuerlich absetzbar. Durch Ihre Spende helfen Sie somit nicht nur Kindern in unseren Projektländern, sondern können Ihre Spende zusätzlich noch steuerlich geltend machen. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie kurz und bündig zum Thema Spendenbescheinigungen informieren.
Eine Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbescheinigung, Spendenquittung oder Spendenbeleg genannt, ist eine Bescheinigung über eine freiwillige Geldzulage oder Sachspende an eine Organisation, welche steuerbegünstigt ist, beispielsweise ein gemeinnütziger Verein, wie das Kinderhilfswerk Eine Welt e.V. (KHW).1 Die Spendenbescheinigung zeigt an, dass die Organisation die Summe Ihrer Spende nur für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt.
Das KHW versendet Spendenbescheinigungen ab einem Wert von 100 EUR am Anfang eines jeden Jahres und somit rechtzeitig vor Ihrer Steuererklärung. Durch den einmaligen Versand werden die Portokosten möglichst gering gehalten. Selbstverständlich können Sie auch bei einer Spende unter 100 EUR eine Spendenbescheinigung bei uns anfordern. Am besten geben Sie Ihren Wunsch nach einer Spendenbescheinigung direkt im Verwendungszweck bei Ihrer Überweisung oder Online Spende an. Außerdem können Sie uns natürlich gerne anrufen oder uns über unser Kontaktformular schreiben. Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre Adresse mitzuteilen, damit wir die Spendenbescheinigung ausstellen können.
Spenden unter 200 EUR können auch ohne Spendenbescheinigung mit der Steuererklärung eingereicht werden. Hierzu müssen Sie einfach nur den Überweisungsbeleg der Spende oder eine Kopie des Kontoauszugs einreichen.
Auch für Sachspenden kann, dass KHW gegen Erhalt einer Proformarechnung eine Spendenbescheinigung ausstellen. So können auch Sachspenden von der Steuer abgesetzt werden
Jeder der Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführt, kann eine Spende als Sonderausgabe absetzen und in der Steuererklärung aufführen.
Gerne senden wir Ihnen Ihre Spendenbescheinigung auch per Email zu. Sachspendenquittungen können nur per Post verschickt werden.
Mitgliedsbeiträge sind, wie eine Spende, als Sonderausgabe steuerlich absetzbar und können bei der Steuererklärung angeben werden.4 Werden Sie jetzt Mitglied beim KHW
Spenden oder Mitgliedsbeiträge können bis 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angeben werden und sind steuerlich absetzbar. Sollten Sie diesen Prozentsatz übersteigen kann dieser Wert ins Folgejahr "vorgetragen" werden.5
Bei weiteren Fragen zum Thema Spendenbescheinigungen kontaktieren Sie uns entweder per Telefon: 040/227 99 96, Mobil: 0172/4012947 oder über unser Kontaktformular.
1. UNICEF, Spenden von der Steuer absetzen (23.05.2019).
2. Ebenda.
3, Verein für Lohnsteuerhilfe, Bei Spenden bis 200 Euro reicht einfacher Nachweis (23.05.2019).
4. Verein für Lohnsteuerhilfe, Was sind Spenden und wie setzt man sie ab? (31.05.2019).
5. Lohnsteuerkompakt, Wie viel kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen? (31.05.2019).
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