Neben Ihren Familienangehörigen und anderen wichtigen Lebensbegleitern, können Sie auch Vereine wie das Kinderhilfswerk Eine Welt (KHW) in Ihrem Testament bedenken.
Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Viele Menschen stellen sich diese Frage und haben den Wunsch mit Ihrem Testament fortzuführen, was Ihnen schon zeitlebens ein wichtiges Anliegen war.
Mit Ihrer Testamentsspende haben Sie die Möglichkeit, nachhaltig und bleibend Gutes zu tun. Sie können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche die Schule besuchen können und Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Beides bleibt ihnen leider in unseren Projektländern oft immer noch verwehrt.
Vielleicht unterstützen Sie das Kinderhilfswerk Eine Welt e.V. schon lange und ein bestimmtes Projekt ist Ihnen ans Herz gewachsen oder Sie möchten unsere Bildungs- und Gesundheitsprojekte in allen Projektländern unterstützen? Beides ist möglich und Ihre freie Entscheidung.
Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen gestalten.
Gerne möchten wir ein besonders schönes Beispiel mit Ihnen teilen:
Vor einigen Jahren durften wir dank einer Testamentsspende ein Gesundheitszentrum in Mali bauen. In den letzten Wunsch des Spenders waren alle Familienmitglieder eingeweiht, bei der Eröffnung in Mali war der Sohn des Spenders dabei und hat das Gesundheitszentrum feierlich eröffnet. Das war für die Familie des Spenders und für das gesamte KHW Team ein besonders schöner Moment.
Als gemeinnützige Organisation ist das Kinderhilfswerk Eine Welt e.V. im Fall einer Erbschaft und auch Schenkung steuerbefreit. So kommt Ihre Testamentsspende direkt und effizient dort an, wo sie helfen kann: bei den Kindern und Jugendlichen in unseren Projektländern.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen: E-Mail schreiben oder (0 40) 2 27 99 96.
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